Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen

Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen

Wie wir Frauen durch §218 und §219a bevormundet werden

Das deut­sche Abtrei­bungs­recht und der Para­graph 218 gän­geln und kri­mi­na­li­sie­ren unge­wollt schwan­ge­re Frau­en seit 1871(!). Ein wei­ter Aus­wuchs ist der Para­graph 219a, nach dem Frauenärzt:innen, die Schwan­ger­schafts­ab­brü­che durch­füh­ren, nicht dafür “wer­ben” dür­fen. Dazu gehört auch, wenn sie auf ihren Inter­net­sei­ten­über diese Ein­grif­fe infor­mie­ren. In den ver­gan­ge­nen Jah­ren wur­den mehr­fach Frauenärzt:innen dafür ange­klagt und verurteilt. 

Allen ande­ren ist es absur­der­wei­se erlaubt, über Abtrei­bun­gen zu infor­mie­ren. Auch Laien wie mir. Grund genug für mich, hier eine Seite zu ver­lin­ken, die mit Infor­ma­tio­nen zum Thema Schwan­ger­schafts­ab­bruch auf Deutsch, Eng­lisch und Tür­kisch weiterhilft. 

Ansons­ten bleibt: Weg mit §218!