Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen
Wie wir Frauen durch §218 und §219a bevormundet werden
Das deutsche Abtreibungsrecht und der Paragraph 218 gängeln und kriminalisieren ungewollt schwangere Frauen seit 1871(!). Ein weiter Auswuchs ist der Paragraph 219a, nach dem Frauenärzt:innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, nicht dafür “werben” dürfen. Dazu gehört auch, wenn sie auf ihren Internetseitenüber diese Eingriffe informieren. In den vergangenen Jahren wurden mehrfach Frauenärzt:innen dafür angeklagt und verurteilt.
Allen anderen ist es absurderweise erlaubt, über Abtreibungen zu informieren. Auch Laien wie mir. Grund genug für mich, hier eine Seite zu verlinken, die mit Informationen zum Thema Schwangerschaftsabbruch auf Deutsch, Englisch und Türkisch weiterhilft.
Ansonsten bleibt: Weg mit §218!